
Sind Müllverbrennungsanlagen klimafreundlich?
Ja, denn durch die Nutzung des Mülls als Brennstoff für die Energieerzeugung trägt das MHKW Frankfurt maßgeblich zur Reduzierung des klimaschädlichen Kohlendioxidausstoßes bei! Die Umgebungsluft wird dabei minimal belastet.
Seit Inkrafttreten der 17. BimSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen) im Jahr 1990 sind die Schadstoffemissionen von Müllverbrennungsanlagen übrigens streng reglementiert. So gehören moderne Abgasreinigungsanlagen ebenso in das Pflichtenheft wie die Einhaltung der geforderten Verbrennungstemperatur und Verweilzeit.
Im MHKW Frankfurt wird das Rauchgas zudem durch eine optimale Rauchgasreinigungsanlage nach neuestem technischen Stand gesäubert. Die Umweltbelastungen werden damit auf ein Minimum reduziert.
Machen Sie sich mithilfe der folgenden Artikel Ihr eigenes Bild und erfahren Sie, was eine Müllverbrennungsanlage für den Klimaschutz leisten kann!
Bundesumweltminister Trittin hat die im Vermittlungsverfahren erzielte Einigung zwischen Europäischem Parlament und Umweltrat über die Richtlinie zur Verbrennung von Abfällen begrüßt. Damit sei nach mehrjährigen Verhandlungen eine Regelung verabschiedet worden, die sich eng an das deutsche Vorbild der Verordnung über Abfallverbrennungsanlagen anlehne. "Durch unsere intensiven Bemühungen ist es gelungen, EU-weit ein anspruchsvolles und gleichmäßig hohes Niveau zur Begrenzung von Emissionen bei der Verbrennung aller Arten von Abfällen durchzusetzen. Dazu zählt auch die Festlegung eines einheitlichen Grenzwertes für Dioxine von 0,1 Nanogramm je Kubikmeter Abluft, der strengste Grenzwert, der je für einen Schadstoff festgelegt wurde. Insgesamt wird die Richtlinie zu einer deutlichen Verbesserung des Umweltschutzes in Europa führen. Darüber hinaus verschwinden wegen der nunmehr identischen Anforderungen die Anreize zur Verbrennung von Abfällen in Billiganlagen anderer Länder der EU."
Die Richtlinie regelt u. a. die zulässigen Freisetzungen von Schadstoffen aus der Abfallverbrennung in Luft und Wasser, die möglichst weitgehende Vermeidung neuer Abfälle, die Nutzung der entstehenden Abwärme sowie die notwendigen Messvorschriften. Ein zentrales Element der Richtlinie sind außerdem die weitgehend identischen Vorschriften für die Mitverbrennung von Abfällen in Industrieanlagen wie Zementwerken, Hochöfen und Kraftwerken. Jürgen Trittin wies darauf hin, dass diese Vorschrift die erste einheitliche EU-Regelung für Luft-, Wasser-, Abfallfragen und die Abwärmenutzung sei: "Es ist ein erstes und sehr wichtiges Beispiel für eine EU-weite Vorschrift, die alle Umweltmedien und den Klimaschutz einschließt. Die energetische Nutzung von Abfällen wird damit ökologisch vertretbarer. Wir werden die Umsetzung dieser neuen Richtlinie in deutsches Recht rasch auf den Weg bringen."
Quelle: BMU / Pressearchiv / 21.07.2000
Geht es um den Einsatz der Müllverbrennung zur Beseitigung von Abfällen, so ist die MVA derzeit die effizienteste Methode zur "Inertisierung" von Abfällen. Das bedeutet, Abfälle müssen behandelt werden, um sie ablagerungsfähig zu machen. Müllverbrennung bietet die Möglichkeit, im Zuge dieser Behandlung der Abfälle Strom und Wärme zu gewinnen.
Die nach der Verbrennung übrig bleibenden "inerten", also reaktionsträgen, Schlacken sind nach ihrer Aufbereitung noch weitgehend verwertbar, z. B. als Straßenbaumaterial. Nicht verwertbare Schlacken können auf Deponien abgelagert werden. Von ihnen werden auch langfristig keine Umweltbelastungen ausgehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Den Müllverbrennungsanlagen ist vorgegeben, welche Abfälle verbrannt werden dürfen. Besonders streng sind die Auflagen für den besonders überwachungsbedürftigen Abfall, auch als "gefährlicher Abfall" bezeichnet. Er darf nur in speziell für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlagen beseitigt oder in geeigneten Industrieanlagen verwertet werden.
Extra aussortierte, energiereiche Bestandteile von Hausmüll oder hausmüllähnlichem Gewerbeabfall werden auch in normalen Kraftwerken oder in Industrieanlagen, wie z.B. Zementwerken mitverbrannt (= thermische Verwertung).
Für die Behandlung von Abfall in Müllverbrennungsanlagen sowie für die Mitverbrennung von heizwertreichen Abfällen z. B. in Industrieanlagen gelten besonders strenge immissionsschutzrechtliche Anforderungen (17. BImSchV), damit keine schädlichen Emissionen in die Luft oder ins Wasser (§ 34 Wasserhaushaltsgesetz) abgegeben werden.
Auch durch mechanisch-biologische Behandlung wird ein ökologisch vergleichbarer Standard für die Ablagerung von Siedlungsabfällen erreicht. Für diese Anlagen gelten mit Inkrafttreten der Artikelverordung "Verordnung über die umweltverträglichen Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen" am 1. März 2001 ebenfalls anspruchsvolle immissionsschutzrechtliche Standards und zwar sowohl für die Emissionen in die Luft (30. BImSchV) als auch wasserseitig (Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung).
Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Jahr 1996 fand bis Juni 2005 eine schrittweise Abkehr von der Deponierung unbehandelter organischer Abfälle statt. Durch einen deutlichen Anstieg der getrennten Erfassung und Verwertung sowie durch Abfallvermeidung und effizientere Methoden zur Abfallbehandlung und -beseitigung konnten fossile Energieträger und Rohstoffe ersetzt werden. Diese gehen als Gutschriften in die Klimabilanz ein und führen so zu deutlichen Entlastungen bzw. Einsparungen klimawirksamer Emissionen und fossiler Energieträger.
Zwischen 1990 und 2003 konnten in Deutschland die Emission von Treibhausgasen insgesamt um rund 18 % reduziert werden (auf 1.017,5 Mio t CO2-Äquivalente). Im Nationalen Inventarbericht (NIR) werden dem Abfallbereich durch das Deponierungsverbot allein 20 Mio t CO2-Äquivalente zugerechnet. Damit hat die Abfallwirtschaft den von ihr erwarteten Beitrag zum Minderungsziel des nationalen Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 2000 erreicht. Bis 2012 wird eine weitere Einsparung von 8,4 Mio t CO2-Äquivalenten durch die Stilllegung der Deponien prognostiziert. Für die Zeitspanne von 1990 bis 2012 ergibt sich damit eine Reduktion von 28,4 Mio t CO2-Äquivalenten, die im nationalen Klimaschutzprogramm nach Beschluss der Bundesregierung vom 13. Juli 2005 (BMU 2005a) dem Entsorgungsweg der Deponie zugesprochen werden.
Quelle: BMU
Abfallwirtschaft in Deutschland - Motor für Jobs und Innovationen
Aus dem Vorwort von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:
Weltweit werden Energie und Rohstoffe knapper, gleichzeitig nimmt ihr Verbrauch zu - und die Treibhausgase beschleunigen den Klimawandel. Wir brauchen deshalb einen Quantensprung beim effizienten Umgang mit Ressourcen und Energie.
Daran hat auch die Abfallwirtschaft in Deutschland einen wesentlichen Anteil. Seit 1972 das erste Abfallrecht in Deutschland in Kraft trat, hat die Abfallpolitik viel bewegt: Wurde der Müll früher einfach auf Deponien abgekippt, haben wir heute eine hoch technisierte und spezialisierte Kreislaufwirtschaft. Innovative Verfahren und Technologien ermöglichen es, Rohstoffe aus dem Abfall umfassend und effizient in den Wirtschaftskreislauf zurückzubringen. Das zeigt: Die Abfälle von heute sind die Bergwerke der Zukunft. (...)
Quelle: BMU